Allgemeine Geschäftsbedingungen
- An-/Abmeldeschluss: 2 Tage vor Kursbeginn.
- Die Kursgebühren sind zu überweisen.
- Eine Mitgliedschaft ist für den Besuch der Kurse nicht erforderlich. Mitglieder erhalten jedoch bei allen Kursen eine Ermäßigung von 25 % bzw. Sonderpreise.
- Übungsgemeinschaften sind für Mitglieder gebührenfrei, wenn der Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde.
- Anmeldebestätigungen werden – sofern eine E-Mail-Adresse bekannt ist – per E-Mail verschickt. Sollte der von Ihnen gewählte Kurs bereits belegt sein oder ausfallen, werden Sie benachrichtigt.
- Bei Abbruch des Kurses durch den/die Teilnehmer/in werden keine Kursgebühren erstattet. Kursgebühren werden nur erstattet, wenn der Kurs vom Stenografenverein Schleswig abgesagt wird. Ein Rücktritt von der Anmeldung muss spätestens einen Tag vor dem zweiten Veranstaltungstermin schriftlich vorliegen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
- Kurse werden nur dann durchgeführt, wenn sie kostendeckend sind. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
- Sinkt die Teilnehmerzahl unter sechs, kann ein Kurs vom Stenografenverein Schleswig abgesagt werden. Die Gebühren werden dann anteilig berechnet.
- Für alle Veranstaltungen mit eingeschränktem Rücktrittsrecht gilt folgende Regelung: Die Abmeldung muss schriftlich (per Post oder per E-Mail) spätestens vier Tage vor Kursbeginn eingegangen sein.
- Die Nichteinhaltung der Abmeldefrist verpflichtet zur Zahlung des vollen Preises. In begründeten Einzelfällen ist eine anteilige Rückerstattung möglich.
- Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßigem Besuch des Unterrichts (mind. 80 %) und auf Wunsch des Teilnehmenden ausgestellt.
- Leistungsbescheinigungen werden gegen Gebühr von 75 EUR je Prüfung abgenommen (10-Minuten-Abschriften, Briefgestaltung, Kurzschrift, Textverarbeitung usw.). Die Bewertung erfolgt nach den Bestimmungen der Industrie- und Handelskammer bzw. des Deutschen Stenografenbundes.
- Der Stenografenverein haftet nicht für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl usw.), die während des Unterrichts/der Veranstaltung oder auf dem Hin- und Rückweg entstehen.
Allgemeine Informationen
- Der Stenografenverein Schleswig ist gemeinnützig, wird ehrenamtlich geführt und arbeitet ohne öffentliche Zuschüsse.
- In den Schulferien findet grundsätzlich kein Unterricht statt.
Mitgliedsbeiträge
langjährige Mitglieder: | ab 2018: | 7,00 EUR | |||
neue Mitglieder: | ab 2018: | 7,00 EUR | |||
Familienbeitrag[1]: | ab 2018: | 12,00 EUR | |||
Jugendliche:[2] | ab 2018: | 5,00 EUR | |||
Aufnahmegebühr: | einmalig | ab 2018: | 10,00 EUR |
[1] Ehepartner, Lebensgemeinschaften, Einzelpersonen mit Kindern o. Ä.
[2] 17-Jährige ohne eigenes Einkommen
Sonstiges
10er-Karte | Übungsgemeinschaften | 75,00 EUR | |
10er-Karte | PC-Club | 87,00 EUR | |
Leistungsbescheinigung | 75,00 EUR | ||
Mitglieder | 35,00 EUR |
Abnahme von Schreibleistungsnachweisen (Stand Januar 2019)
Die Abnahme erfolgt nach den Bedingungen der IHK Flensburg. Schreibzeit: 10 Minuten
Als Textvorlage ist ein mittelschwerer Text aus dem Wirtschaftsleben abzuschreiben. Während der Arbeitszeit darf korrigiert werden.
Gebühr für die Ausstellung einer Leistungsbescheinigung 75,00 EUR
Besuch eines Übungsabends ohne Abnahme 5,00 EUR
10er Karte 50,00 EUR
Mitgliedschaft ab 1. Januar 2018 monatlich 7,00 EUR
Weitere Termine zur Ablegung von Schreibleistungsnachweisen bestehen im Frühjahr – März – (Bundesjugendschreiben und öffentliches Leistungsschreiben) sowie im November (Stadtmeisterschaften). Bei diesen Terminen wird die Wettschreibordnung des Deutschen Stenografenbundes zugrunde gelegt.
Satzung Stenografenverein Schleswig von 1895 e. V.
Bitte klicken Sie hier (Stand: 2022–1).